Betriebliche Kollektivversicherung

In der heutigen Zeit ist es wichtig, vorauszudenken, für Unternehmen und Mitarbeiter vorzusorgen sowie Möglichkeiten zu nutzen und Vorteile zu sichern.

Wer sich Einkommenseinbußen in der Pension "ersparen" will, sollte an den Aufbau einer betrieblichen Pensionsvorsorge denken.

Die Betriebliche Kollektivversicherung erweitert seit 23. September 2005 die Produktpalette der zweiten Säule der Pensionsvorsorge. Alle Unternehmen, Klein- und Mittelbetriebe aber auch Großfirmen können die Betriebliche Kollektivversicherung für Ihre Mitarbeiter nützen. Diese Form der Pensionsvorsorge ist auch für Gesellschafter bzw. Geschäftsführer (bei sechs bis 25 Prozent GmbH-Anteilen) möglich.

Vorteile für den Betrieb

- Möglichkeit zur Gestaltung moderner Entlohnungssysteme- Kostengünstige, intelligente Form einer Gehaltserhöhung- Mitarbeitermotivation- Exakt kalkulierbare und daher überschaubare Prämien für eine Firmenpension
- Beiträge sind bis zu 10,25 Prozent (inkl. 2,5 Prozent Versicherungssteuer) der Lohn- und Gehaltssumme möglich
- Beiträge sind Betriebsausgabe
- Keine Lohnnebenkosten
- Die Beitragshöhe kann flexibel gestaltet werden
- Übertragung von bestehenden Pensionszusagen möglich

Vorteile für die Mitarbeiter

- Garantiert lebenslange Pension mit Hinterbliebenenvorsorge (Witwen(er)-/Waisenpension und Berufsunfähigkeitspension)
- Sicherung des Lebensstandards in der Pension
- Garantie der zum Beitragszahlungsbeginn gültigen Rentenberechnungsgrundlagen
- Garantiezinssatz derzeit 2,25 Prozent
- Eigenbeiträge des Arbeitnehmers sind möglich (bis 1.000 Euro durch eine staatliche Prämie gefördert oder bis zur Höhe des Arbeitgeberbeitrages als Sonderausgabe absetzbar)
- Sofort unverfallbarer Anspruch (= Rucksackprinzip)
- Arbeitgeberbeiträge sind lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei

Prämienzahlung

Der Arbeitgeber zahlt die vereinbarten Beiträge direkt an die Versicherung. Zusätzliche Beiträge durch den Arbeitnehmer sind möglich. Darüber hinaus gehende Arbeitnehmerbeiträge sind bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge als Sonderausgaben absetzbar.

Informieren Sie sich auf diesen Seiten. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne! Terminvereinbarungen unter 02732-484-0 oder office(at)fms-krems.at per Mail.