Endfällige Finanzierung, Finanzierung und Lebensversicherung
Während der Laufzeit der Finanzierung erfolgt keine Kapitaltilgung. Die Rückzahlungsrate deckt nur die Zinsen ab und ist als Betriebsausgabe absetzbar. Voraussetzung: Die Finanzierung ist eine betriebliche Investition.
Gleichzeitig wird eine Lebensversicherung im Privatbereich als Tilgungsträger angespart. Die Versicherungsleistung wird am Ende der Kreditlaufzeit zur Tilgung des Kapitals verwendet.
Diese Variante der steueroptimalen Kombination von Finanzierung und Lebensversicherung empfehlen wir besoders für Selbständige, Freiberufler und Einzelunternehmer.
Vorteile
- Kreditzinsen sind Betriebsausgabe (bei betrieblicher Investition)
- Versicherungsleistung ist KESt-frei und einkommenssteuerfrei
- Senkung der Finanzierungskosten oder Schaffung von Kapital im Privatbereich
Bei Kapitalgesellschaften ist diese Form der Finanzierung ebenfalls möglich. Der Aufwand für den Tilgungsträger ist Betriebsausgabe, das Deckungskapital ist zu aktivieren.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Prokurist Albin Schwarzhappel gerne zur Verfügung! Sie erreichen ihn unter 02732-484-0 oder unter a.schwarzhappel@fms-krems.at per Mail.


