Firmenpension, Leistungszulage, Pensionszusage

Gerade MitarbeiterInnen in Schlüsselpositionen sind von finanziellen Einbußen in der Pension besonders betroffen. Die Firmenpensionszusage stellt eine ideale Vorsorgemöglichkeit dar. Bei diesem attraktiven Modell wird bereits in der Aktivzeit im Betrieb jährlich etwas für die Pension "zurückgelegt".

Neben einer Alterspension kann auch eine Berufsunfähigkeitspension sowie eine Hinterbliebenenpension zum Schutz der Begünstigten und deren Familie vereinbart werden.

Grundlage ist eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage zwischen dem Unternehmen und dem Dienstnehmer.

Das Unternehmen schließt mit dem Mitarbeiter einen Firmenpensionsvertrag ab. Für die daraus resultierende Pensionsverpflichtung kann eine steuerliche Rückstellung gebildet werden. Die Firmenpension wird mit Wertpapieren bzw. einer Lebensversicherung finanziert.

Vorteile für den Betrieb

- Ideale Möglichkeit, eine zusätzliche Pension im Betrieb aufzubauen
- Für einzeln ausgewählte Mitarbeiter möglich
- Bindung wichtiger Mitarbeiter an den Betrieb und Absicherung gegenüber dem Mitbewerber
- Attraktive Gestaltungsmöglichkeit für Geschäftsführer in der eigenen Familien-GmbH
- Auch für Gesellschafter und Geschäftsführer bis zu 100 Prozent Beteiligung möglich
- Rückstellungen sind gewinnmindernd
- Prämie für die Rückdeckungsversicherung ist Betriebsausgabe
- Das Deckungskapital ist aktivierungspflichtig und damit Firmenvermögen
- Hoher Verzinsungseffekt des eingesetzten Kapitals
- Periodengerechte Finanzierung und Risikoauslagerung
- Keine finanzielle Belastung des Betriebes in der Nachfolgegeneration

Der Dienstgeber ist Versicherungsnehmer, Prämienzahler und Begünstigter. Der Mitarbeiter ist versicherte Person.

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