Zukunftssicherung: steuerfreie Vorsorge für Mitarbeiter

Die Zukunftssicherung ist die ideale Kombination, um im Unternehmen Lohnnebenkosten zu sparen und für die Mitarbeiter steuerfreies Einkommen zu erzielen.

Das Einkommensteuergesetz begünstigt Aufwendungen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner Mitarbeiter für eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung.

Pro Arbeitnehmer kann der Dienstgeber 300 Euro im Jahr als Betriebsausgabe aufwenden. Voraussetzung ist, dass diese Begünstigung an alle Mitarbeiter oder an bestimmte, nach objektiven Kriterien abgrenzbare Gruppen von Mitarbeitern geleistet wird.

Die Zukunftssicherung kann in den Varianten
- Gehaltsumwandlung oder
- freiwillige Gehaltserhöhung erfolgen.

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