Kursgewinnbesteuerung
Kapitalertragsteuer Neu ab 1. April 2012
Mit 1. April 2012 treten die neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in Kraft. Neben der bisherigen Kapitalertragsteuer auf Zinsen, Dividenden und Fondserträge fällt nunmehr zum Beispiel auch bei realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (Kursgewinnen) die neue Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% an. Diese Steuer kommt sowohl bei Veräußerung von Wertpapieren als auch bei Rückzahlung zum Laufzeitende zur Anwendung.
Betroffen davon sind Aktien, in- und ausländische Fonds, die nach dem 31. Dezember 2010, bzw. Anleihen, Zertifikate und verbriefte Derivate, die nach dem 31. März 2012 erworben wurden und ab dem 01. April verkauft werden.
Die depotführenden Banken werden die Kapitalertragsteuer Neu ab 1. April 2012 automatisch einbehalten und etwaige Erträge und realisierte Kursgewinne aus Wertpapieren automatisch mit eventuell realisierten Verlusten aus Wertpapieren gegenrechnen, sofern die Depots bei der selben Bank geführt werden (gilt nicht für Gemeinschaftsdepots).
Vereinbaren sie einfach unter office(at)fmske-krems.at oder 02732-484-0 einen unvebindlichen Termin mit uns. Bei Fragen zu Ihrer individuellen Steuersitiuation empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Ihrem/r Steuerberater/in.
Stand 29.3.2012
VOLLEN VERLUSTAUSGLEICH NUTZEN!!
Die KESt neu, auch Vermögenszuwachssteuer genannt, tritt mit 01.04.2012 in Kraft. Sie betrifft alle ab dem 01.01.2011 angeschafften Aktien und Investmentfonds, sowie alle ab dem 01.04.2012 angeschafften Forderungswertpapiere und Derivate, und unterwirft alle mit diesen genannten Produkten erzielten Wertsteigerungen dem KESt-Abzug.
Und wie nutze ich nun den „automatischen“ Verlustausgleich?
Indem sie alle ihre Depots bei einer Depotbank zusammenfassen!
Beispiel: Sie halten auf Ihrem Depot Aktien und Anleihen die in die Regelung der KESt neu fallen. Im Jänner des Jahres 2013 veräußern Sie Ihre Aktie mit einem Verlust von EUR 500,00, im September 2013 machen Sie bei der Veräußerung Ihrer Anleihe einen Gewinn von EUR 1.000,00. Somit wird Ihr Verlust von EUR 500,00 mit dem Gewinn von EUR 1.000,00 gegengerechnet.
(Gewinn EUR 1.000,00 minus Verlust EUR 500,00 = EUR 500,00 *25% KEST = KEST EUR 125,00)
Liegen die Wertpapiere auf unterschiedlichen Banken, dann würden in diesem Fall EUR 250,00 KEST anfallen. Ein automatischer Verlustausgleich wäre dann nicht möglich. Verlustausgleich über Einkommenssteuerausgleich möglich!
ALLE VORTEILE AUF EINEN BLICK
- Volle Übersicht
- 1 Depotbank – 1 Ansprechpartner für alle Produkte
- Es fallen keine Depotgebühren für eingelieferte Wertpapiere im ersten Kalenderjahr an
- AUTOMATISCHER VERLUSTAUSGLEICH
Für alle Wertpapiere, die bei der Plattform gehalten werden, können ab dem 01.01.2013 EINFACH, SCHNELL und EFFIZIENT die steuerliche Gegenrechnung aller innerhalb des Kalenderjahres realisierten Kursgewinne und Wertpapiererträge mit realisierten Kursverlusten automatisch durchgeführt werden!
Wichtiger Hinweis: Eine Umstellung der Depotbank und/oder die Zusammenlegung mehrerer Depots auf eine Depotbank muss vorab auf Vor- und Nachteile geprüft werden und ist nicht für jedermann geeignet!
Bei allen Fragen rund um das Thema Veranlagen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch! Vereinbaren sie einfach unter office(at)fmske-krems.at oder 02732-484-0 einen unvebindlichen Termin mit uns.